Häufige  Fragen

Es gibt Fragen zur Zahnspange, die hat fast jeder. Hier finden Sie erste Antworten zu den häufigsten Fragen unserer Patienten …

Zunächst einmal ist ein gelöstes Bracket kein akuter Notfall, denn  in der Regel hängt das Bracket noch am Bogen und es tut nichts weh. Beim Putzen  sollte man das Bracket an die Seite schieben, um den Zahn richtig reinigen zu können.  Geht ein endständiges Bracket ab, könnte es herausfallen und das Bogenende pieksen. Dann bitte gleich bei uns in der Praxis anrufen und einen Termin vereinbaren. Das Bracket bitte aufheben und mitbringen.

Einen pieksenden Bogen oder Draht kann man vorübergehend mit Schutzwachs oder einem zuckerfreien Kaugummi abdecken. Dünne Bögen lassen sich mit einer Nagelzange oder einem kleinen Seitenschneider selbstständig zu Hause abknipsen, wenn man nicht sofort in die Praxis kommen kann. Ein gelöstes Band bitte wieder auf den Zahn schieben. In jedem Fall aber bitte kurzfristig einen Termin bei uns in der Praxis vereinbaren.

Am besten Sie rufen sofort in unserer Praxis an und vereinbaren einen Termin. Grundsätzlich können sich Zähne bei Nichttragen der losen Zahnspange leider sehr schnell wieder verschieben, manchmal innerhalb von wenigen Tagen.

Bitte vereinbaren Sie sofort einen Termin in unserer Praxis zur Reparatur, bevor sich Ihre Zähne wieder verschieben. Sollten Sie noch eine lose Zahnspange haben, tragen Sie diese bitte nachts bis zum vereinbarten Termin.

Wichtige Voraussetzung für eine feste Zahnspange ist eine gute und regelmässige Mundhygiene. Durch die vielen Brackets und Drähte im Mund ist es deutlich schwieriger, die Zähne gründlich zu reinigen. Wir empfehlen daher eine bestimmte Putztechnik, spezielle Zahnbürsten wie Interdentalbürsten und den Gebrauch von Fluoridgel und Mundspüllösungen. Zudem bieten wir eine Bracketumfeldversiegelung der Zähne an und empfehlen eine regelmässige professionelle Zahnreinigung durch den Hauszahnarzt oder uns. Dann bleiben Ihre Zähne auch mit fester Zahnspange gesund.

Kieferorthopädie ist keine Frage des Alters. Von der Frühbehandlung im Kindesalter über die „typische“  kieferorthopädische Behandlung bei Jugendlichen bis zur ästhetisch oder präprothetisch motivierten Behandlung bei Erwachsenen auch bis ins hohe Lebensalter haben wir in der modernen Kieferorthopädie Behandlungsmöglichkeiten. Die einzigen Voraussetzungen sind eine ausreichend gute Mundhygiene und ein gesunder Zahnhalteapparat. Für schöne gerade Zähne ist es grundsätzlich nie zu spät.

In einigen Fällen sollte die Korrektur der Zahnfehlstellung bereits in sehr frühem Alter begonnen werden, d.h. wenn sich die ersten bleibenden Zähne im Mund befinden (mit ca. 6 Jahren). Solche frühen Maßnahmen sind jedoch in der Regel nur in bestimmten Fällen notwendig, z.B. bei einem Kreuzbiss, extremen Über- oder Unterbiss oder extremem Platzmangel.

Normalerweise wird eine kieferorthopädische Behandlung im Alter von 9 bis 10 Jahren begonnen, nämlich dann, wenn im Seitenzahnbereich die ersten bleibenden Zähne kommen und das pupertäre Wachstum bevorsteht.

Bitte vereinbaren Sie zunächst in unserer Praxis  einen ersten Beratungstermin, damit wir in Abhängigkeit von der Zahn- und Kieferfehlstellung und vom biologischen Alter den optimalen Behandlungsbeginn bestimmen können.

Sie brauchen kein Überweisungsformular von Ihrem Zahnarzt, um Termine bei uns wahrnehmen zu können. Gelegentlich geben die Zahnärzte ihren Patienten für den ersten Beratungstermin aber ein kurzes Überweisungsschreiben mit, wenn sie eine bestimmte Fragestellung klären wollen.
Versicherte gesetzlicher Krankenkassen bringen bitte ihre Versichertenkarte bzw. Gesundheitskarte zu ihren Terminen mit.

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen eine kieferorthopädische Grundversorgung für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr (Behandlungsbeginn). Bei Erwachsenen wird nur bezahlt, wenn eine sogenannte schwere Kieferanomalie vorliegt, bei der eine kieferchirurgische Mitbehandlung erforderlich ist.

Nicht übernommen werden die Behandlungen sogenannter leichter Zahn- und Kieferanomalien (kieferorthopädische Indikationsgruppen = KIG 1 oder 2), sowie Mehr- oder Zusatzleistungen wie z.B. spezielle Brackets und Bögen, Invisalignbehandlungen, funktionsanalytische Leistungen, etc. Private Zusatzversicherungen könnten diese Behandlungskosten übernehmen. Daher empfehlen wir den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung vor Ihrem ersten Besuch beim Kieferorthopäden. Informationen über private Zusatzversicherungen erhalten Sie z.B. unter www.waizmanntabelle.de.
Bei mittelgradigen und schweren Zahn- und Kieferanomalien (KIG 3 , 4 und 5) übernimmt  die gesetzliche Krankenkasse 100% der Kosten.  20% der Behandlungskosten müssen Sie allerdings während der Behandlung zunächst selber tragen. Nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung bekommen Sie diese 20% von der Krankenkasse zurückerstattet.

Bereits beim ersten kieferorthopädischen Beratungsgespräch geben wir Ihnen Informationen über die Kosten Ihrer kieferorthopädischen Behandlung.

Die privaten Krankenkassen zahlen kieferorthopädische Behandlungen auch ohne Altersbegrenzung. Es gibt jedoch so viele verschiedene Tarifformen, dass generelle Informationen über die Kostenübernahme schwer möglich sind. Am besten reichen Sie einen Heil- und Kostenplan, den wir Ihnen gerne erstellen, vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein und klären die Übernahmemöglichkeit.

Grundsätzlich gilt, dass in der PKV nur das bei Vertragsabschluss unbekannte Risiko ohne Risikozuschläge mitversichert ist. Deshalb ist es ratsam, vor der kieferorthopädischen Erstberatung den Versicherungsschutz zu optimieren. Für weitere und spezielle Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne bereits vor Ihrem ersten Termin bei uns telefonisch und per Mail zur Verfügung.

Die Zeit nach der aktiven kieferorthopädischen Behandlung wird als Haltephase oder „Retentionsphase“ bezeichnet. Es ist wichtig, die in die richtige Position bewegten Zähne in dieser gewünschten Stellung langfristig zu halten, um so den Erfolg Ihrer Behandlung zu sichern. Wir empfehlen im Anschluss an Ihre kieferorthopädische  Behandlung noch längere Zeit herausnehmbare Zahnspangen nachts zu tragen oder an der Innenseite der Oberkiefer- oder Unterkieferfrontzähne einen festen Edelstahlbogen aufzukleben, der die Zähne in der richtigen Position hält. Solche festsitzenden Haltedrähte (Retainer) können bis ins Erwachsenenalter oder für immer belassen werden.

Grundsätzlich können sie uns bei allen weiteren Fragen zu Ihrer Zahnspange oder Behandlung eine Mail schicken unter: info@kfopraxis-oberursel.de